Viele Unternehmen zögern bei der Beauftragung eines Penetrationstests aus rechtlicher Unsicherheit. Hier steht offen, wie ein Test rechtlich sauber abläuft — und was das deutsche Strafrecht dazu sagt.
Das Ausspähen von Daten — das gezielte Überwinden einer Zugangssicherung, um sich Zugriff auf fremde Daten zu verschaffen — ist nach § 202a StGB strafbar, unabhängig von der Absicht dahinter. Genau das ist technisch auch das, was bei einem Penetrationstest passiert.
Der entscheidende Unterschied zu einem echten Angriff ist einzig und allein die ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis des Systemeigentümers. Deshalb beginnt jeder Auftrag bei mir mit einem unterschriebenen Scope-Dokument, bevor ein einziger Test läuft.
Je nach Testtiefe berühren Penetrationstests auch:
Auch hier gilt: Mit einem klar abgegrenzten, schriftlichen Auftrag bewegt sich ein Test im legalen Rahmen. Genau deshalb ist der Scope kein Nebenaspekt, sondern das rechtliche Fundament des gesamten Projekts.
Im Rahmen eines Tests kann ich Zugriff auf personenbezogene oder sensible Daten erhalten. Das unterliegt denselben Sorgfaltspflichten wie bei Ihnen selbst — Vertraulichkeit ist keine Kür, sondern Grundlage jeder Zusammenarbeit. Auf Wunsch wird das zusätzlich per NDA schriftlich fixiert.
Ein Penetrationstest ist zugleich ein anerkanntes Mittel, um die in Art. 32 DSGVO geforderte „regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit“ technischer Sicherheitsmaßnahmen nachzuweisen.
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